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27. Februar - 5. März:Skifreizeit im Paznauntal

Vom 26. Februar bis zum 5. März 2027 fahren wir in den Schnee. Wir verbringen eine Woche im Paznauntal bei Ischgl und erkunden das weitläufige Skigebiet ebenso wie das spektakuläre Après-Ski-Leben von Ischgl. Untergebracht sind wir in einem gemütlichen Selbstversorgerhaus in Kappl, wo viel Zeit für lustige Spieleabende und gute Gespräche bleibt. Selbstverständlich steht auch ein Gottesdienst im Schnee auf dem Programm. Und das alles ab 600 Euro inklusive Skipass. Anmeldung ab dem 1. November.
Skifahrer im Schnee
Datum:
30. Okt. 2026

Eine Woche im Schnee

Winterfreizeit in Ischgl/Kappl

Vom 26. Februar bis zum 5. März 2027 fahren wir in den Schnee. Wir verbringen eine Woche im Paznauntal bei Ischgl und erkunden das weitläufige Skigebiet ebenso wie das spektakuläre Après-Ski-Leben von Ischgl. Untergebracht sind wir in einem gemütlichen Selbstversorgerhaus in Kappl, wo viel Zeit für lustige Spieleabende und gute Gespräche bleibt. Selbstverständlich steht auch ein Gottesdienst im Schnee auf dem Programm.

Wir starten die Tage gemeinsam mit einem kurzen Morgengebet und leckerem Frühstück. Anschließend bilden wir je nach Lust und Können kleinere Gruppen und verbringen den Tag im Schnee. Wer mag, trifft sich mittags zur gemeinsamen Pause auf einer Hütte. Nach einem sportlichen Tag auf der Skipiste bietet das Paznauntal reichlich Gelegenheit zum Après-Ski, bevor wir gemeinsam kochen und zu Abend essen. Wer dann immer noch nicht müde ist, kann noch einmal losziehen...

Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene aus Düsseldorf, Bonn und der Region zwischen 18 und 30 Jahren; Jugendliche ab 16 sind mit Einverständnis der Eltern und vorheriger Rücksprache mit Stadtjugendseelsorger Christian Jasper willkommen.

Kosten:

  • 600 Euro für Schüler, Studenten, Azubis...
  • 750 Euro für Selbstverdiener

Im Reisepreis enthalten:

  • An- und Abreise mit der Bahn
  • Unterkunft und Verpflegung im Selbstversorger-Haus (Getränke gibt es zum Selbstkostenpreis)
  • 6-Tages-Skipass für die Silvretta-Arena
  • Reiseleitung durch Stadtjugendseelsorger Christian Jasper

 

Nach der Anmeldung ist eine Anzahlung von 100 Euro fällig. Erst damit ist Deine Anmeldung verbindlich. Der Restbetrag ist bis zum 31. Januar 2027 zu überweisen.

Die Teilnahme soll nicht am Geld scheitern. Wenn Du gerne mitkommen möchtest, aber Dir den Reisepreis nicht vollständig leisten kannst, wende Dich gerne vertrauensvoll an Stadtjugendseelsorger Christian Jasper. Oft finden wir noch unkompliziert weitere Unterstützung.

Kleingedrucktes und Anmeldung

Informationen zur Reise:

Am Zielort erfolgt die Unterbringung der Gruppe in einem rustikalen Selbstversorgerhaus in Kappl. Der Transport wird mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen. Die Abfahrt ist für Freitag, 27. Februar 2027, am frühen morgen ab Düsseldorf bzw. Köln Hbf geplant, die Rückkehr für Freitag, 5. März 2027, am späten Abend. Über etwaige Änderungen wird die Veranstalterin unverzüglich informieren.

Vor Ort wird die Verpflegung durch Selbstversorgung bei Mithilfe im Küchenteam gewährleistet. Auf dem Programm vor Ort stehen insbesondere eigenverantwortliche Skitage, gemeinsame Mahlzeiten, Gottesdienste usw., wobei Änderungen vorbehalten sind.

 

Wichtige Informationen und Erklärungen:

Die etwaige Mitfahrt in privaten Pkw erfolgt auf eigene Gefahr und – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – unter Verzicht auf etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber Fahrer und Halter des Fahrzeugs, soweit diese nicht durch Versicherungsleisten auszugleichen sind. Dieser Verzicht bezieht sie sich nicht auf Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, sofern der Unfall vom Fahrer schuldhaft verursacht wurde. Ist ein Dritter für den Unfall mitverantwortlich, so beschränkt der Mitfahrer seine Schadensersatzforderungen gegen den Dritten auf den Teilbetrag, der dem Maß der Mithaftung des Dritten entspricht.

Von der Mitnahme wertvoller elektronischer Geräte wird abgeraten. Im Verlustfall übernimmt die Veranstalterin außer bei Vorsatz keine Haftung.

Ich werde nur gesund und frei von ansteckenden Krankheiten an der Ferienfreizeit teilnehmen. Auf sonstige Krankheiten und andere Besonderheiten werde ich die Fahrtleitung vor der Abreise schriftlich mit dem beiliegenden Formular hinweisen.

Vor Reisebeginn kann ich gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigungspauschale in Höhe von 100 Euro jederzeit vom Vertrag zurücktreten, ab 14 Tagen vor der Reise 350 Euro. Ein weitergehender Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages besteht nur, soweit der Veranstalterin wesentlich höhere Aufwendungen erspart bleiben. Dieser Nachweis bleibt mir vorbehalten. Auf die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird hingewiesen.

Die Fahrt kann nur stattfinden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern erreicht wird. Sollte die Durchführung der Ferienfreizeit wider Erwarten seitens der Veranstalterin insgesamt unmöglich werden, so habe ich, außer dem Recht auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages, keine Ansprüche gegenüber der Veranstalterin.

Während der Ferienfreizeit dürfen Fotos von mir aufgenommen werden. Diese Fotos dürfen anschließend allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden; eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Mit der Veröffentlichung von ausgewählten Bildern im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalterin einschließlich ihrer sozialen Medien bin ich einverstanden.

Informationen zum Datenschutz

Die Veranstalterin speichert personenbezogene Daten (Namen, Kontaktdaten usw.) aus dieser Anmeldung in seinem Computersystem. Dies ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Ferienfreizeit erforderlich. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 lit. c) KDG. Die Daten können an staatliche oder kirchliche Stellen weitergegeben werden, soweit dies erforderlich ist, um Zuschüsse für die Maßnahme zu erhalten. Gesundheitsdaten des Teilnehmers werden verarbeitet, um im Notfall eine angemessene Versorgung zu ermöglichen. Ohne die Verarbeitung dieser Daten ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist drei bis fünf Jahre.

Außerdem können unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer Fotos von diesen angefertigt und veröffentlicht werden. Dazu werden die Daten auch an soziale Medien wie Facebook oder Instagram weitergegeben und dort zum Teil im Ausland verarbeitet. Dies ist erforderlich, um den Erziehungsberechtigten eine angemessene Information über die Veranstaltung sowie eine Öffentlichkeitsarbeit im üblichen Umfang zu ermöglichen. Das Interesse der Veranstalterin an einer bildgestützten Öffentlichkeitsarbeit kann das Recht der Teilnehmer am eigenen Bild überwiegen, soweit insbesondere die Grenzen des Kunst- und Urheberrechtsgesetzes eingehalten werden. Insoweit stützt sich die Datenverarbeitung auf § 6 Abs. 1 lit. f) KDG. Im Übrigen erkläre ich hiermit mein Einverständnis in diese Form der Datenverarbeitung gemäß § 6 Abs. 1 lit. a) KDG. Auf Antrag werden Bilder, die mich oder mein Kind zeigen, unverzüglich gelöscht, soweit dies der Veranstalterin technisch möglich ist.

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die KJA Düsseldorf gGmbH, Am Schönenkamp 45, 40599 Düsseldorf.

Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen Auskunft über die zu Ihrer Person beziehungsweise zu ihrem Kind gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Die Einwilligung in die Datenverarbeitung können Sie jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Bei Unstimmigkeiten können Sie sich an das Katholische Datenschutzzentrum (KDSZ), Brackeler Hellweg 144, 44309 Dortmund, als zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Hiermit melde ich mich verbindlich an für die Winterfreizeit vom 27. Februar bis 5. März 2027 im Paznauntal.

Datenschutz *

Bilder: Winterfreizeit in Kappl/Ischgl

4 Bilder

Winterfreizeit 2026